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Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Personen mit einem Pflegegrad sind nach § 37 Absatz 3 des Pflegeversicherungsgesetzes zum Nachweis regelmäßiger Beratungsbesuche verpflichtet.

Folgende Intervalle sind verpflichtend, wenn der Versicherte ausschließlich Pflegegeld erhält:

Pflegegrade 4 und 5
halbjährlich einmal, vierteljährlich einmal möglich

Pflegegrade 2 und 3
halbjährlich einmal

Pflegegrad 1
freiwilliger Besuch einmal jährlich

Wir übernehmen gerne für Sie die Durchführung dieser Beratungsbesuche.
Individuelle Beratung und Begleitung Menschen aller Altersstufen sind für uns selbstverständlich.
In einem persönlichen Gespräch nehmen wir uns Zeit, um alle Ihre Fragen zu beantworten.
Vereinbaren Sie mit uns einen Termin.
Telefon: 0271/2345-378 oder -417 - Wir sind für Sie da!
www.ambulante-pflege-siegen.de

Wir sind für Sie da

Lernen Sie uns kennen!

Pflegedienstleitung

Susanne Solbach

0271/2345-378

Stellv. Pflegedienstleitung

Angelique Badstübner

0271/2345-417