Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Personen mit einem Pflegegrad sind nach § 37 Absatz 3 des Pflegeversicherungsgesetzes zum Nachweis regelmäßiger Beratungsbesuche verpflichtet.
Folgende Intervalle sind verpflichtend, wenn der Versicherte ausschließlich Pflegegeld erhält:
Wir übernehmen gerne für Sie die Durchführung dieser Beratungsbesuche.
Individuelle Beratung und Begleitung Menschen aller Altersstufen sind für uns selbstverständlich. In einem persönlichen Gespräch nehmen wir uns Zeit, um alle Ihre Fragen zu beantworten.
Vereinbaren Sie mit uns einen Termin.
Telefon: 0271- 2345 378 oder 417 - Wir sind für Sie da!
www.ambulante-pflege-siegen.de
Wir sind für Sie da
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Pflegedienstleitung
Susanne Solbach
0271/2345-378
Stellv. Pflegedienstleitung
Angelique Badstübner
0271/2345-417