Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Personen mit einem Pflegegrad sind nach § 37 Absatz 3 des Pflegeversicherungsgesetzes zum Nachweis regelmäßiger Beratungsbesuche verpflichtet.
Folgende Intervalle sind verpflichtend, wenn der Versicherte ausschließlich Pflegegeld erhält:
Pflegegrade 4 und 5
halbjährlich einmal, vierteljährlich einmal möglich
Pflegegrade 2 und 3
halbjährlich einmal
Pflegegrad 1
freiwilliger Besuch einmal jährlich
Wir übernehmen gerne für Sie die Durchführung dieser Beratungsbesuche.
Individuelle Beratung und Begleitung Menschen aller Altersstufen sind für uns selbstverständlich.
In einem persönlichen Gespräch nehmen wir uns Zeit, um alle Ihre Fragen zu beantworten.
Vereinbaren Sie mit uns einen Termin.
Telefon: 0271/2345-378 oder -417 - Wir sind für Sie da!
www.ambulante-pflege-siegen.de
Wir sind für Sie da
Lernen Sie uns kennen!

Pflegedienstleitung
Susanne Solbach
0271/2345-378

Stellv. Pflegedienstleitung
Angelique Badstübner
0271/2345-417



